Rechtslage bei Corona-Maßnahmen

Ausgangssperre, Ausgangsbeschränkung, Betretungsverbot – Was heißt das?

BZ-Plus Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, werden Ausgangsbeschränkungen verhängt. Auch ganze Bundesländer haben dies getan. Doch was heißt das rechtlich eigentlich genau?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Kaum jemand unterwegs  war am Freitagnachmittag in der Freiburger  Innenstadt.  | Foto: Patrick Seeger (dpa)
Kaum jemand unterwegs war am Freitagnachmittag in der Freiburger Innenstadt. Foto: Patrick Seeger (dpa)
Die Begriffe "Ausgangssperre", "Ausgangsbeschränkung" und "Betretungsverbot" sind im deutschen Recht nicht definiert. Die Begriffe beschreiben, dass Menschen grundsätzlich zu Hause bleiben müssen. Welche Ausnahmen im konkreten Fall gelten, ergibt sich dann aber nicht aus den Begriffen, sondern aus der jeweiligen behördlichen Anordnung.
Coronakrise: Baden-Württemberg verbietet Zusammenkünfte im öffentlichen Raum
Die derzeit angeordneten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Matthias Müller, René Funk, Melanie Huml

Weitere Artikel