Argumente stellen nicht zufrieden
Landratsamt Waldshut sieht kein Unfallrisiko auf der L 148 auf Höhe von Todtmoos-Glashütte / Auch Motorradlärm kein Argument.
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TODTMOOS. Vor einiger Zeit hatte das Straßenverkehrsamt die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen auf der L 148 in Höhe von Todtmoos-Glashütte abgelehnt. Amtsleiter Peter Ackenheil erläuterte in der Gemeinderatssitzung am Dienstag die Gründe für die Ablehnung.
Von Seiten der Gemeinde hatte man sich um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 148 in Höhe des Ortsteils Glashütte aus Gründen des Lärmschutzes und der Sicherheit – in dem in Rede stehenden Bereich befindet sich eine Bushaltestelle – bemüht. ...