Mit Gewinn leben
Arbeitnehmende müssen Urlaub nur in echten Notfällen abbrechen
Wenn ein Arbeitgeber Urlaub bewilligt, ist er daran gebunden. Er darf den Angestellten nur aus dem Urlaub zurückholen oder den Urlaub streichen, wenn es um einen echten Notfall geht.
So, 25. Jun 2023, 14:06 Uhr
Wirtschaft
Thema: Mit Gewinn leben
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