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Arbeitnehmende müssen Urlaub nur in echten Notfällen abbrechen

Wenn ein Arbeitgeber Urlaub bewilligt, ist er daran gebunden. Er darf den Angestellten nur aus dem Urlaub zurückholen oder den Urlaub streichen, wenn es um einen echten Notfall geht.  

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Ist der Urlaub erst einmal bewilligt, ... den allermeisten Fällen daran halten.  | Foto: Georg Wendt (dpa)
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Ist der Urlaub erst einmal bewilligt, muss sich der Arbeitgeber in den allermeisten Fällen daran halten. Foto: Georg Wendt (dpa)
Nach Paragraf 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Dem ...

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