Arbeitgeberrechte gestärkt

BZ-Plus Ein Kopftuchverbot für Mitarbeiterinnen kann laut Europäischem Gerichtshof rechtens sein.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Anlass waren zwei Fälle aus Deutschland. Laut dem Urteil kann ein privater Arbeitgeber solche religiösen Zeichen verbieten, wenn er ein strenges Neutralitätskonzept verfolgt und dafür triftige Gründe hat. Ein weitergehender Schutz der Religionsfreiheit durch das deutsche Grundgesetz ist jedoch möglich.

Konkret ging es um zwei Fälle aus Deutschland. In Hamburg war eine Muslimin betroffen, die als Erzieherin für einen privaten Verein arbeitete, der überkonfessionelle Kindertagesstätten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel