Gesundheitspolitik
Arbeitgeber darf Attest am ersten Krankheitstag fordern
Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Gesetzlich sind sie verpflichtet, spätestens am vierten Krankheitstag eine Bescheinigung vorzulegen.
dpa
Mi, 14. Nov 2012, 12:29 Uhr
Deutschland
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