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ARBEIT & SOZIALES: Ausstieg mit 58 Jahren

  • Di, 02. September 2003
    Wirtschaft

     

Arbeitslose können sich aus der Kartei streichen lassen.

Arbeitslose, die 58 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe unter erleichterten Bedingungen zu beziehen. Sie können per Unterschrift gegenüber dem Arbeitsamt erklären, keine Arbeit mehr zu suchen, müssen aber zum frühest möglichen Zeitpunkt eine abschlagsfreie Rente beantragen. Viele Arbeitslose sind unsicher: Was bringt die Regelung? ...

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