Lärm

Anwohner fordern Nachteinsatz des Gemeindevollzugsdienstes

In Freiburgs Altstadt sollen künftig Lärmkontrolleure vor Kneipen für Ruhe sorgen. Anwohner kritisieren das als nicht ausreichend. Sie fordern den nächtlichen Einsatz des Gemeindevollzugsdienstes.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wenn’s nachts beim Feiern in den...VD-Außendienst, um den Lärm zu messen.  | Foto: Michael Bamberger
Wenn’s nachts beim Feiern in den Lokalen der Altstadt zu laut wird, kommt der GVD-Außendienst, um den Lärm zu messen. Foto: Michael Bamberger

Die Stadtverwaltung setzt im Streit um zu viel nächtlichen Partylärm auf Lärmkontrolleure, die in Kneipen geschickt werden sollen. Der Lokalverein Innenstadt hält diese Lösung jedoch für ungenügend, weil nur eine zusätzliche Stelle neu geschaffen wird. Der Verein verweist auf die großen Probleme nicht nur beim Lärm, sondern auch bei Sauberkeit und vor allem Sicherheit. Ordnungskräfte müssten mehr Präsenz zeigen. Deswegen solle der Gemeindevollzugsdienst (GVD) verstärkt nachts in der Stadt unterwegs sein.

Der Lokalverein hatte jüngst zu einem nichtöffentlichen Gespräch über die Situation in der Altstadt eingeladen. Sechs von acht Ratsfraktionen nahmen an den Treffen teil, dazu Vertreter von Gastronomie und Einzelhandel. Hauptthema des Abends: Wie geht es für die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel