Innere Sicherheit

Anschläge mit Messern: Baden-Württembergs Justizministerin warnt wegen Gesetzeslücke

Nach den Gewalttaten von Magdeburg und Aschaffenburg sieht Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges eine wichtige Lücke im Strafgesetz. Denn dort steht nichts von Messern oder Autos.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Marion Gentges:  „Es ist schlich...g auf die lange Bank zu schieben"  | Foto: Christoph Schmidt (dpa)
Marion Gentges: „Es ist schlicht unverantwortlich, diese dringend notwendige Gesetzesänderung auf die lange Bank zu schieben" Foto: Christoph Schmidt (dpa)

Ein Messer in Aschaffenburg, ein weiteres in Solingen und ein Auto in Magdeburg: Weil zunehmend Alltagsgegenstände als Waffen bei schweren Anschlägen genutzt werden, muss das Strafrecht aus Sicht der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges dringend angepasst werden. Die Taten zeigten, dass Alltagsgegenstände wie Messer oder Fahrzeuge gezielt missbraucht würden, um größtmöglichen Schaden anzurichten, sagte die CDU-Politikerin.

Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mache sich bislang nach deutschem Gesetz nur strafbar, wer dabei Sprengstoff oder Schusswaffen nutzen wolle. "Wer einen Anschlag mit einem Molotow-Cocktail plant, macht sich strafbar", sagte Gentges. "Aber wer dasselbe unter Einsatz eines Messers oder eines Pkw vorbereitet, bleibt straffrei. Das ergibt keinen Sinn." Das Strafrecht dürfe vor solchen Bedrohungen nicht die Augen verschließen.

Gentges: Ermittlern fehlt entscheidendes Werkzeug

Durch diese Lücke im Gesetz fehle den Staatsanwaltschaften das entscheidende Werkzeug, um frühzeitig gegen Anschlagspläne vorzugehen. Überwachungen oder Durchsuchungen seien ohne Verdacht einer Straftat nicht erlaubt, sie seien aber oft der Schlüssel zur Verhinderung solcher Anschläge, sagte Gentges.

Bereits im Oktober 2024 hatten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat, die Länderkammer, eingebracht. Der Antrag wurde vom Rechts- und Innenausschuss befürwortet, er hängt jedoch seitdem im Wirtschaftsausschuss fest und droht der sogenannten Diskontinuität zum Opfer zu fallen. Denn nach Ende einer Wahlperiode müssen Gesetzesvorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, neu eingebracht und verhandelt werden.

Gewalttaten von Aschaffenburg und Magdeburg als Beispiele

"Es ist schlicht unverantwortlich, diese dringend notwendige Gesetzesänderung auf die lange Bank zu schieben, während unsere Ermittlungsbehörden auf eine klare Rechtsgrundlage angewiesen sind", drängte Gentges. Täter würden immer wieder versuchen, alltägliche Gegenstände zu missbrauchen, denen ein ähnliches Gefahrenpotenzial wie Schusswaffen oder Sprengstoffen zukomme. "Darauf müssen wir reagieren", sagte Gentges.

In Aschaffenburg soll ein 28 Jahre alter Afghane am vergangenen Mittwoch einen zweijährigen Jungen und einen 41 Jahre alter Mann erstochen haben. Drei Menschen waren schwer verletzt worden. Der mutmaßliche Gewalttäter war der Polizei und der Justiz schon seit längerem bekannt - unter anderem wegen Gewaltvorwürfen und psychischen Auffälligkeiten. In Magdeburg war 50-Jähriger kurz vor Weihnachten mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet und knapp 300 Menschen verletzt.

Schlagworte: Marion Gentges

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare (5)

Gerhard Schabinger

297 seit 26. Nov 2021

Verbote Verbote Verbote
Bei einem Schnupfen stopft man sich ja auch nicht die Nase zu

Waltraud Meger

2356 seit 28. Jul 2020

Kann nicht im Gesetzestext stehen, dass bei Benutzung eines Gegenstands, Geräts oder Fahrzeuges etc. während einer Straftat, absichtlich oder nicht, angeklagt wird.

Weitere Artikel