GASTBEITRAG: Flüchtlingsunterbringung – welche Folgen die Beschlagnahmung für Eigentümer hat (Teil 2/2).
Ist der Heizkörper in der beschlagnahmten Wohnung kaputt, muss der Mangel vom Eigentümer behoben werden. Foto: dpa
Wird eine Wohnung beschlagnahmt und werden Bewohner zugewiesen, entstehen zwischen dem Eigentümer und den eingewiesenen Personen keine vertraglichen Beziehungen, insbesondere besteht kein Mietvertrag. Der Obdachlose hat deshalb keine mietrechtlichen Schutzansprüche. Wenn die Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft gewahrt sind, die ...