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Wird eine Wohnung beschlagnahmt und werden Bewohner zugewiesen, entstehen zwischen dem Eigentümer und den eingewiesenen Personen keine vertraglichen Beziehungen, insbesondere besteht kein Mietvertrag. Der Obdachlose hat deshalb keine mietrechtlichen Schutzansprüche. Wenn die Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft gewahrt sind, die ...