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Regeln für Transitzentren

Anders als Merkel und Seehofer behaupten, kann der Aufenthalt in Transitzonen länger als 48 Stunden dauern

BZ-Plus Die Kanzlerin und der Innenminister sagen, der Aufenthalt in Transitzentren werde auf 48 Stunden begrenzt. Beide berufen sich auf das Grundgesetz. Zu Unrecht, erklärt BZ-Rechtsexperte Christian Rath.  

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Waren sich ausnahmsweise mal einig: Seehofer und Merkel äußerten sich zur Aufenthaltszeit in den sogenannten Transitzentren. Foto: AFP
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