Regeln für Transitzentren
Anders als Merkel und Seehofer behaupten, kann der Aufenthalt in Transitzonen länger als 48 Stunden dauern
Die Kanzlerin und der Innenminister sagen, der Aufenthalt in Transitzentren werde auf 48 Stunden begrenzt. Beide berufen sich auf das Grundgesetz. Zu Unrecht, erklärt BZ-Rechtsexperte Christian Rath.
Mi, 4. Jul 2018, 20:27 Uhr
Deutschland
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