Ehrenamt (3)
Alles Wissenswerte zum Ehrenamt im ABC des Engagements
Ehrenämter sind vielseitig. Von A wie Arbeitsrecht über H wie Helden des Alltags bis V wie Voluntourismus und Z wie Zitat. Wir sammeln alles Wissenswerte zum Ehrenamt.
Mi, 12. Aug 2015, 0:00 Uhr
Südwest
Thema: Ehrenamt-Serie
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wie Arbeitsrecht
In der Regel gilt: Wer ehrenamtlich arbeitet, muss das in seiner Freizeit tun. Doch was, wenn Arbeitszeit betroffen ist? Müssen Arbeitgeber ehrenamtlich tätigen Angestellten frei geben? Und bekommt man den Verdienstausfall erstattet? Dabei wird zwischen freiwilligem und öffentlichem Ehrenamt unterschieden. Beispielsweise erhalten ehrenamtlich Tätige in der Telefonseelsorge oder im ambulanten Hospizdienst in der Regel nur Auslagen erstattet. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder ehrenamtliche Schöffen am Gericht müssen vom Arbeitgeber freigestellt werden. Ihren Verdienstausfall erstattet die Gemeinde. Allerdings gelten dabei in jedem Bundesland eigene Regelungen. Häufig geraten Arbeitnehmer wegen ihres Ehrenamts in Konflikt mit ihrem Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt aber das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Um Angestellten eine ehrenamtliche Tätigkeit zu verbieten, müssen Arbeitgeber nachweisen, dass darunter der Ruf der Firma oder das betriebliche Interesse leidet.
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