Afghanistan-Einsatz bleibt strittig
Auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts regt sich Widerstand gegen Beteiligung an "Enduring Freedom" / Schlappe für Linke.
Tagesspiegel; Seite 2
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KARLSRUHE/BERLIN (dpa). Die Bundeswehr darf unter dem Dach der Nato weltweit eingesetzt werden. In einem Grundsatzurteil wies das Bundesverfassungsgericht am Dienstag die Organklage der Linken gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan ab und billigte zugleich Kriseneinsätze der Nato außerhalb des Bündnisgebietes.
Die Karlsruher Richter erklärten, die Entsendung der Aufklärungsflugzeuge sei mit dem Grundgesetz vereinbar und verletze nicht die Rechte des ...