Rechtsgutachten
AfD darf zwei Fraktionen haben
Nach der Spaltung der AfD-Fraktion im Landtag Anfang Juli in zwei Gruppen hat jede von ihnen laut einem Gutachten Fraktionsstatus. Doch die Abgeordneten stehen unter Druck, wieder eine gemeinsame Fraktion zu bilden.
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STUTTGART.
Die für Dienstagabend anberaumte Sondersitzung des Landtagspräsidiums zur Frage, ob es im Parlament zwei Fraktionen von Abgeordneten der AfD geben darf, dürfte eher Formcharakter haben. Denn das vom Landtag dazu in Auftrag gegebene Gutachten ist ...