Ärztin muss sich nicht bewerten lassen

BGH ändert Einschätzung eines Internetportals / Jameda kein neutraler Informationsmittler .  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der BGH gab der Ärztin recht.   | Foto: dpa
Der BGH gab der Ärztin recht. Foto: dpa
KARLSRUHE. Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Hautärztin aus Köln löschen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Das Recht der Ärztin, über die Nutzung ihrer Daten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß, Gregor Galke

Weitere Artikel