Account/Login

Erhaltungssatzung

Ärger um ein Freiburger Reihenhäuschen, das größer werden soll

BZ-Abo Kann man ein Haus abreißen und neu bauen, obwohl in dem Gebiet eine Erhaltungssatzung gilt? Ein Beispiel aus dem Freiburger Stadtteil Waldsee zeigt, dass die Meinungen hierzu unterschiedlich sind.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der äußerste linke Teil des Blocks an ...g soll umgebaut und vergrößert werden.  | Foto: Thomas Kunz
1/2
Der äußerste linke Teil des Blocks an der Wilhelm-Dürr-Straße in Freiburg soll umgebaut und vergrößert werden. Foto: Thomas Kunz
Eine städtebauliche Erhaltungssatzung soll das charakteristische Erscheinungsbild eines Quartiers bewahren. Was hier neu gebaut wird, muss den Vorgaben der Satzung entsprechen. Doch in der Wilhelm-Dürr-Straße im Stadtteil Waldsee, wo genau so eine Erhaltungssatzung gilt, sorgt ein Neubauprojekt für Aufregung – Anwohner halten es für nicht genehmigungsfähig, die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,50 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel