Abstandsgebot und Tonnagebegrenzungen für den Schwerverkehr

Straßenbauverwaltung setzt Sicherheitsvorkehrungen bei Spannbetonbrücken im Regierungsbezirk Freiburg um. In der Ortenau sind neun Bauwerke betroffen.  

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Für neun Brücken in der Ortenau gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen.  | Foto: Thomas Frey (dpa)
Für neun Brücken in der Ortenau gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen. Foto: Thomas Frey (dpa)
Wie bereits am 19. Dezember angekündigt, hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) in Abstimmung mit den unteren Verkehrsbehörden der Landratsämter und Städte für 31 Brücken im Regierungsbezirk Freiburg Sicherheitsvorkehrungen vereinbart. Wie das RP mitteilt, werden die dazu notwendigen Maßnahmen in den kommenden Wochen durch eine entsprechende Beschilderung umgesetzt. Ziel ist es laut Pressemitteilung, die Bauwerke bis zum vorgesehenen Neubau zu entlasten.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte am 19. Dezember angekündigt, dass das Land seine Kontrollen und Maßnahmen zur Sicherung von Brücken an Bundes- und Landesstraßen mit gleichartiger Bautechnik und damit ähnlichen Risiken wie der eingestürzten Carolabrücke in Dresden intensiviere.

Wie das RP jetzt mitteilt, wird zur Entlastung von 31 Bauwerken jeweils in Abhängigkeit von der Brückenlänge ein Abstandsgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet. In acht von diesen 31 Fällen gilt es darüber hinaus, den Lkw-Begegnungsverkehr zu unterbinden. Dazu wird die Fahrbahn auf den Brücken eingeengt. Bei drei Brücken werden zusätzlich zum Abstandsgebot und der Einengung auch Tonnagebeschränkungen erforderlich. Der Lkw-Verkehr oberhalb der Grenzwerte wird umgeleitet. Für manche Brücken werden darüber hinaus generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet.

Das RP weist darauf hin, dass diese Maßnahmen unter den gegebenen Randbedingungen den jeweils geringstmöglichen Eingriff für den Verkehr darstellen. Sollten die Abstandsgebote, Einengungen und Tonnagebeschränkungen vermehrt vom Schwerverkehr missachtet werden und der gewünschte Entlastungseffekt damit ausbleiben, würden gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich.

Ortenauer Brücken mit Sicherheitsvorkehrungen

Bei folgenden Brücken im Ortenaukreis wird nach Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg ein Abstandsgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet:
  • Brücke im Zuge der B 28 über die Kinzig bei Kehl
  • Brücke im Zuge der L 87 über die B 3 bei Achern
  • Brücke im Zuge der L 87 über die Bahn und einen Wirtschaftsweg bei Kappelrodeck
  • Brücke im Zuge der L 99 über die B 33 bei Gengenbach
  • Brücke im Zuge der L 91 über die Kinzig bei Willstätt
  • Brücke im Zuge der L 96 über die Wolf bei Oberwolfach
  • Brücke im Zuge der L 103 über die Elz bei Kappel-Grafenhausen
Bei folgenden Brücken ist laut Regierungspräsidium zusätzlich eine Einengung und eine Tonnagebegrenzung notwendig:
  • Brücke im Zuge der L 91 über die Alte Kinzig bei Willstätt, (24 t, örtliche Umleitung)
  • Brücke im Zuge der L 118 über die Rheintalbahn bei Friesenheim (30 Tonnen, Umleitung über Lahr)
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