Abrechnung für Betriebe jetzt einfacher
Beiträge zu Sozialversicherung.
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LÖRRACH (BZ). Der Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung der Beiträge zur Sozialversicherung hat sich für viele Betriebe seit einer Gesetzesänderung zum 26. August deutlich verringert. Von dieser Neuregelung profitieren besonders Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen, die bei der Abrechnung der Beiträge zur Sozialversicherung regelmäßig Änderungen durch Mitarbeiterwechsel oder variable Entgeltbestandteile berücksichtigen müssen. Darauf weist Jürgen Vogt, Geschäftsführer der Innungskrankenkasse (IKK) Lörrach hin.
Mit dem neuen Gesetz werde das seit Jahresbeginn geltende arbeitsaufwändige Gesetz zur ...