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Abgabe abgeschafft

Stadt verzichtet ab Januar 2005 auf Fehlbelegungsabgabe bei gefördertem Wohnungsbau.  

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Der Gemeinderat hat beschlossen, ab Januar 2005 auf die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe in geförderten Wohnungen zu verzichten. Grund dafür ist, dass die erzielten Einnahmen den nötigen Verwaltungsaufwand kaum übersteigen.

Die Fehlbelegungsabgabe wurde in Baden-Württemberg 1990 eingeführt, damit Mieter, die einkommensschwach in eine Sozialwohnung einziehen und nach einiger Zeit so viel ...

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