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Ab September haben Mieter nur noch drei Monate Kündigungsfrist

Neues Mietrecht tritt in Kraft / Befristete Mietverträge sind nur noch mit handfestem Grund möglich / Behinderte können Zustimmung zum Umbau verlangen.  

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FREIBURG. Wenn am 1. September das neue Mietrecht in Kraft tritt, müssen Vermieter wie Mieter einige wichtige neue Regelungen beachten. Beide Seiten haben jedoch nicht immer Grund zur Freude.
Kündigungsfristen: Die Kündigungsfristen werden asymmetrisch verkürzt. Bisher galten für alle einheitliche Fristen von maximal zwölf Monaten, nun darf der Mieter - ...

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