Ab in die Selbstständigkeit
Notariatsreform: Landgericht verabschiedet Juristen / Nachlassregelungen jetzt am Amtsgericht.
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OFFENBURG. Im Zuge der Notariatsreform in Baden-Württemberg hat das Landgericht Offenburg am Mittwoch sieben Notare vom Landesdienst in die Selbstständigkeit entlassen. Sie werden fortan als Freiberufler im Landgerichtsbezirk arbeiten. Die bislang ebenfalls von den staatlichen Notaren ausgeübte Regelung von Nachlassangelegenheiten, zum Beispiel Testamentseröffnungen oder die Ausstellungen von Erbscheinen, übernehmen fortan die Amtsgerichte in Offenburg, Kehl und Lahr.
Bislang haben die Juristen ihre notarielle Tätigkeit parallel zu ihrem Dienst als Nachlassrichter ausgeübt – mit dem Inkrafttreten der Reform ...