Ab 2023 muss in Hinterzarten Zweitwohnsitzsteuer auf Wohnmobile gezahlt werden
Dauercampingplätze werden ab 2023 in Hinterzarten als Zweitwohnsitz besteuert. Die Gemeinde Schluchsee hat das Modell schon lange, doch nicht alle Beteiligten finden es sinnvoll.
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Ab Januar 2023 gilt die Zweitwohnungssteuer in Hinterzarten für auch Dauercamper. Der ursprünglich angedachte Satz von 120 Euro pro Jahr wurde allerdings vom Gemeinderat abgelehnt und stattdessen auf 60 Euro festgesetzt. Campingplatzbetreiber sehen den Ansatz kritisch – in ...