985,15 Euro bleiben verschont
Das Existenzminimum von Schuldnern darf auf dem Girokonto künftig nicht mehr angetastet werden.
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BERLIN. Das Existenzminimum bleibt bei einer Kontopfändung künftig unangetastet. Das sieht die Reform eines Gesetzes vor, die vom Bundeskabinett gestern beschlossen wurde. Bisher können Betroffene quasi über Nacht nicht mehr über Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts verfügen. Vor dieser Situation sollen sie geschützt werden. Die Gesetzesänderung soll Ende 2008 in Krafttreten.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Nach der geltenden Rechtslage hat eine Kontopfändung in der Praxis weitreichende Folgen für die Betroffenen. In der Regel wird das Konto sofort ...