80 Franken für die Umkleidezeit
Bislang bekommen Mitarbeiter der Basler Rettung 60 Franken Entschädigung für ihre Umkleidezeit. Diese Summe soll nun steigen. Das soll die Attraktivität der Jobs steigern.
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Die Entschädigung der Umkleidezeit ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem die Regierung die Arbeitgeberattraktivität des Kantons steigern will. Sie beantragte im November für eine monatliche Auszahlung von 60 Franken wiederkehrend 940.000 Franken pro Jahr. Die Regierung habe auf Basis von Vergleichen mit anderen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Verordnung zum Personalgesetz angepasst, hieß es damals. Nun beantragt die Kommission eine auf drei Jahre begrenzte höhere Ausgabe von 3,75 Millionen Franken.
Die Umkleidepauschale sei als kurzfristige Maßnahme gedacht, heißt es. Mittelfristig fordert die Kommission, dass die Integration des Umkleidens in die Arbeitszeit geprüft wird. Der Große Rat wird die Vorlage in der Januarsitzung behandeln.
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