80 Franken für die Umkleidezeit

Bislang bekommen Mitarbeiter der Basler Rettung 60 Franken Entschädigung für ihre Umkleidezeit. Diese Summe soll nun steigen. Das soll die Attraktivität der Jobs steigern.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Umkleidezeit bei der Basler Polizei und Rettung soll höher entschädigt werden. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Basler Großen Rats möchte den von der Regierung beantragten Pauschalbetrag von 60 Franken auf 80 Franken erhöhen, wie die Kommission am Freitag mitteilte.

Die Entschädigung der Umkleidezeit ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem die Regierung die Arbeitgeberattraktivität des Kantons steigern will. Sie beantragte im November für eine monatliche Auszahlung von 60 Franken wiederkehrend 940.000 Franken pro Jahr. Die Regierung habe auf Basis von Vergleichen mit anderen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Verordnung zum Personalgesetz angepasst, hieß es damals. Nun beantragt die Kommission eine auf drei Jahre begrenzte höhere Ausgabe von 3,75 Millionen Franken.

Die Umkleidepauschale sei als kurzfristige Maßnahme gedacht, heißt es. Mittelfristig fordert die Kommission, dass die Integration des Umkleidens in die Arbeitszeit geprüft wird. Der Große Rat wird die Vorlage in der Januarsitzung behandeln.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel