75-Jähriger muss wegen Kinderpornografie mehr als vier Jahre ins Gefängnis
Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 75-jährigen Rentner verurteilt, weil er Kinderpornografie besessen und weitergegeben hat. Er muss vier Jahre und fünf Monate in Haft.
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Die Anklagepunkte, die Staatsanwalt Tobias Scherm vor dem Amtsgericht Bad Säckingen gegenüber einem Rentner erhob, wogen sehr schwer: Der 75-Jährige habe in der Zeit von Ende 2020 bis Ende 2022 kinderpornografische Bilder besessen, sich solche verschafft und anderen zugänglich gemacht. Zudem seien bei einer 2022 ...