200 Jahre Rechtsfindung
Das "Oberhofgericht", der Vorläufer des Oberlandesgerichts Karlsruhe, entstand anno 1803.
KARLSRUHE (dpa). Die Tradition der Obergerichte in der "Residenz des Rechts" reicht - bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik? Falsch: Zwar prägen das 1951 gegründete Bundesverfassungsgericht und der ein Jahr zuvor entstandene Bundesgerichtshof das Bild Karlsruhes. Das dort ansässige Oberlandesgericht (OLG), eines von zweien in Baden-Württemberg, ist allerdings fast viermal so alt: Es blickt sein 200-jähriges Bestehen zurück.
Als Markgraf Karl Friedrich am 10. Juni 1803 den obersten Gerichtshof Badens eröffnete, hieß er "Oberhofgericht"; er residierte im Bruchsaler Schloss, später in Mannheim. Das Oberhofgericht war das höchste badische Gericht, das wie ...