Zweifel am Bankgeheimnis
Bislang ist der Einblick in Konten in Deutschland nur beim Verdacht einer Straftat möglich.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
In diesem Punkt sind sich Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundesbankpräsident Ernst Welteke einig: Beide hegen Zweifel am Bankgeheimnis. Ein besserer Einblick in Konten würde nach ihrer Ansicht den staatlichen Behörden bei Ermittlungen gegen Straftäter helfen. Die Bankenverbände äußern sich dazu skeptisch.
Das Bankgeheimnis in der Bundesrepublik verpflichtet die Geldinstitute dazu, keine Angaben über die Konten an Dritte weiterzugeben. Es resultiert aus dem Vertragsverhältnis, das zwischen den Konteninhabern und den Banken besteht. Dort macht die Bank deutlich, dass sie die Daten ihres Kunden vertraulich behandeln wird. Verstößt die Bank gegen diesen Grundsatz, muss sie Schadenersatz zahlen. In ...