Zweifel am atomaren Zwischenlager
Der Staatsrechtler Degenhart sieht die Schutzpflicht des Staates verletzt, weil die Entsorgung des Atommülls nicht geregelt ist.
Klaus Wittmann
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LEIPZIG/GUNDREMMINGEN. Wenige Tage vor dem Energiegipfel bei Bundeskanzlerin Angela Merkel sorgt ein Rechtsgutachten des renommierten Staatsrechtlers Christoph Degenhart von der Universität Leipzig für Aufsehen. Er kommt in seinem knapp 60-seitigen Gutachten zu dem Schluss, dass die atomaren Zwischenlager an den deutschen Atomstandorten verfassungswidrig sind.
Die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unterlegenen Kläger gegen das Zwischenlager beim Atomkraftwerk Gundremmingen hatten das Gutachten in Auftrag gegeben. Vor knapp einer Woche noch hatte die Werksleitung des größten deutschen Atomkraftwerks vor 180 geladenen Gästen die fast ...