Schwarzfahrern, die das erhöhte Beförderungsentgelt nicht zahlen, droht eine Gefängnisstrafe. Das wollen SPD und "Eine Stadt für alle" ändern. Über die Sinnhaftigkeit gehen die Meinungen auseinander.
"Erschleichen von Leistungen" heißt der Paragraf im Strafgesetzbuch. Wer ohne Ticket in Bus und Bahn steigt oder über den Zaun ins Schwimmbad oder auf ein Festivalgelände, begeht demnach eine Straftat, für die eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr fällig wird.
Meistens jedoch wird nur das "erhöhte Beförderungsentgelt" von 60 Euro ...