Zwei Jahre in zweiter Instanz

Gericht: 42-Jähriger hat junge Laufenburgerin missbraucht.  

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LAUFENBURG/WALDSHUT. Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung hat das Landgericht Waldshut gestern Abend einen 42-jährigen Wehrer dafür verurteilt, im Frühjahr 2004 ein Laufenburger Mädchen kurz vor und kurz nach dessen 14. Geburtstag sexuell missbraucht zu haben. Die Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richter Mathias Wetz folgte damit in der Berufungsverhandlung dem Antrag von Staatsanwältin Stefanie Hauser. Rechtsanwalt Urs Gronenberg hatte gefordert, den Freispruch des Amtsgerichts aus erster Instanz zu bestätigen.

Wetz stützte sich wie Hauser auf die Aussagen der nun 16-Jährigen vor Gericht und hatte keine Zweifel an deren Glaubwürdigkeit, wiewohl das Mädchen im Vorfeld die ...

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