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Zwei Bürgerentscheide sind parallel möglich

BZ-SERIE (10): Weil die Bürgerinitiative WIM schneller war, hat sie das Recht zur grundsätzlichen Frage – und die darf der Gemeinderat nicht konterkarieren.  

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Die Diskussion um die richtige Frage für einen Bürgerentscheid zum geplanten Wohnungsverkauf könnte zu einer gänzlich neuen Situation führen: zwei Bürgerentscheide. Das sei möglich, teilte das Rechtsamt gestern mit. Allerdings dürften sich die Fragen der Bürgerentscheide nicht konterkarieren.

Im Gemeinderat gibt es eine klare Tendenz pro Bürgerentscheid (BZ vom 19. Mai). Auch deshalb, weil die meisten Stadträtinnen und -räte die Frage des Bürgerbegehrens für einseitig halten. "Sind Sie dafür, dass die Stadt Freiburg Eigentümerin der Freiburger Stadtbau GmbH und der städtischen Wohnungen bleibt?"
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