"Zwangsmaßnahmen sind nicht in unserem Sinne"
KURZ GEFRAGT: Ordnungsamtsleiter Bernd Baumer über die Verpflichtung von Grundstücksbesitzern, Hecken zurückzuschneiden.
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RHEINFELDEN (jsh). Laut Straßengesetz für Baden-Württemberg müssen Grundstückseigentümer, deren Zäune oder Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, die Sicht an Kreuzungen oder Kurven behindern, diese zurückschneiden oder entfernen. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Straßenbaubehörde auf Kosten des Betroffenen dies veranlassen. Auch die Stadt Rheinfelden weist wieder darauf hin. Jonas Hermann sprach mit Ordnungsamtsleiter Bernd Baumer über die Gesetzgebung.
BZ: Warum weisen Sie gerade jetzt wieder auf diese Regelung des Straßengesetzes hin?Baumer: Wir veröffentlichen die ...