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Zuschüsse nur nach Unterschrift?

  • Di, 01. Oktober 2024
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Nur knapp die Hälfte der Vereine, die im Kreis Jugendangebote anbieten, haben eine Jugendschutzvereinbarung unterschrieben. Das sind zu wenige, finden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und wollen durchgreifen.

Seit 2012 regelt das Bundeskinderschutzgesetz den Jugendschutz.  | Foto: Patrick Pleul (dpa)
Seit 2012 regelt das Bundeskinderschutzgesetz den Jugendschutz. Foto: Patrick Pleul (dpa)
Ob beim Sportverein, im Chor oder im Feriencamp: Kinder und Jugendliche sollen sich in Vereinen und bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe gut entwickeln können – und sicher sein vor Missbrauch, Gewalt und allen anderen Übergriffen. Seit 2012 regelt deshalb das Bundeskinderschutzgesetz, dass vorbestrafte Menschen weder haupt- noch ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Damit das klappt, sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen mit allen Trägervereinen abschließen, die Kinder- und Jugendarbeit anbieten. Darin verpflichten sich die Vereine, dass sie von allen, die mit Kindern und Jugendlichen enger zu tun haben, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse verlangen.

Doch wie gut klappt das? Derzeit gibt es im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2224 Vereine. 1094 von ihnen antworteten auf die Anfrage des Kreisjugendamts, dass sie keine Kinder- und Jugendarbeit anbieten. Von den weiteren 1130 Vereinen hat bisher erst rund die Hälfte der Vereinbarung zugestimmt: 576 haben sie unterschrieben. Elf weitere haben nicht unterschrieben, versichern aber, dass sie die Regelung umsetzen. 54 Vereine wollen die Vereinbarung nicht abschließen, weil sie davon ausgehen, dass bei ihnen alle Aktiven gut bekannt sind und deshalb kein polizeiliches Führungszeugnis nötig sei. Mit 50 Vereinen kann wegen fehlender Kontaktdaten nicht kommuniziert werden. 439 Vereine haben sich nie zurückgemeldet oder der Kontakt kam ins Stocken. Diese Vereine schreibt das Kreisjugendamt weiter jährlich an. Außerdem garantieren monatliche Rückfragen beim Handelsregister, dass das Kreisjugendamt von allen neuen Vereinsgründungen erfährt.

Doch trotz des Aufwands bleiben große Lücken: Es fehlt die gesetzliche Verpflichtung für Vereine, die Vereinbarung umzusetzen. Im Jugendhilfeausschuss des Kreistages Breisgau-Hochschwarzwald gab es Diskussionen darüber, wie mit dieser Bilanz umgegangen werden kann. Gefordert wurde, dass Kommunen und Gemeinden Vereine nur noch dann mit Zuschüssen fördern sollen, wenn sie die Vereinbarung abschließen. Zudem geht das Kreisjugendamt noch andere Wege: Seit 2016 werden Fortbildungen für Ehrenamtliche zum Kinderschutz angeboten – das Interesse daran steigt. Dazu kommt nun ein neues Kinderschutzsiegel, dass Vereine erwerben können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Ressort: Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

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