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Zusatzzeit zum Zechen

Gerhard M. Kirk
  • Do, 14. Juli 2005
    Freiburg

     

Vom 23. Juli an darf in ganz Freiburg an Wochenenden bis Mitternacht im Freien bewirtet werden.

Vom 23. Juli an kann in Freiburgs Gaststätten mit Außenbewirtung länger gezecht werden als bislang – nämlich bis Mitternacht. Allerdings nicht allnächtlich, wie es die Stadtverwaltung vorgeschlagen hatte, sondern dank eines interfraktionellen Antrags von CDU, Junges Freiburg/Die Grünen und SPD nur an Freitagen und Samstagen sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen, wie der Gemeinderat nun beschloss.

Die neue "Rechtsverordnung der Stadt Freiburg über die Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtung von Gaststätten" geht auf einen Antrag der Fraktionsgemeinschaft ...

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