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Bewährungsstrafe für Angeklagten

Zu schnelles Fahren bei Nässe ist grob fahrlässig

Wer bei regennasser Fahrbahn zu schnell fährt, dabei ins Schleudern gerät und deshalb einen Unfall verursacht, der handelt grob fahrlässig. Das hat das Amtsgerichts Kenzingen entschieden.  

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ENDINGEN/KENZINGEN. Das Gericht hat einen 26-jährigen Betriebswirt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten, einer Bewährungsauflage von 3000 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Durch den vom Angeklagten verursachten Unfall ...

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