Bewährungsstrafe für Angeklagten
Zu schnelles Fahren bei Nässe ist grob fahrlässig
Wer bei regennasser Fahrbahn zu schnell fährt, dabei ins Schleudern gerät und deshalb einen Unfall verursacht, der handelt grob fahrlässig. Das hat das Amtsgerichts Kenzingen entschieden.
Do, 29. Jul 2010, 14:52 Uhr
Endingen
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