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Zollflughafen: Bund geht in Revision

Finanzministerium geht gegen das für Lahr eher günstige Urteil des Finanzgerichts Freiburg zur Frage einer Zollübergangsstelle vor.  

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LAHR/BERLIN. Das Bundesministerium der Finanzen hat Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg eingelegt, wonach der ablehnende Bescheid auf Einrichtung einer Zollübergangsstelle am Flugplatz Lahr neu zu überdenken ist vor dem Hintergrund der Auffassung des Finanzgerichts. Der Begründungsschriftsatz wird derzeit im Bundesfinanzministerium erarbeitet, teilte jetzt die Pressestelle der BZ auf Anfrage mit.

Das Freiburger Gericht hatte einen Bescheid des Bundesfinanzministeriums vom 3. Juli 2003 aufgehoben und dem Ministerium auferlegt, neu zu entscheiden. Es ging um die Frage, ob der Frachtflughafen Lahr als Zollflughafen ausgewiesen und/oder ein erneuter ...

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