Das Gerichtsverfahren gegen Frank B. hat möglicherweise für einen weiteren Geistlichen unangenehme Folgen. Ihm hat die ehemalige Geliebte des Angeklagten vorgeworfen, er habe das Beichtgeheimnis verletzt.
Bestätigt oder widerlegt wurde der Vorwurf bislang nicht. Gudrun E. hatte sich dem mit B. befreundeten Pfarrer anvertraut, weil sie hoffte, er würde sie gegen den ...