Wunschschule darf Schüler abweisen
Änderung am Schulgesetz.
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Das Kultusministerium zog aus der gerichtlichen Niederlage den Schluss, dass das Gesetz präzisiert werden muss. "Ausdrücklich ist zukünftig klargestellt, dass Zuweisungen auch zur Vermeidung der Bildung zusätzlicher Klassen ebenso wie Gruppen oder Lerngruppen zulässig sind", teilte eine Sprecherin mit. An der bisherigen Praxis ändere sich nicht viel – auch bisher seien schon sogenannte Schülerlenkungen möglich, um Ressourcen im Blick zu behalten.
Hingegen lief die SPD Sturm gegen die jetzige Gesetzesänderung. Ihr Bildungsexperte Daniel Born sprach von einer "völligen Missinterpretation des Urteils". Vielmehr hätte das Land das bestehende Gesetz einfach ordentlich anwenden müssen. Born befürchtete, dass das Gesetz vor allem auch zulasten von kleinen Grundschulen gehen könnte. Grundsätzlich gilt, dass es Grundschüler nicht weit bis zur Schule haben sollen.