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Würstchenurteil gegen Metzgermeister Böhringer

Bußgeld, weil Posphat in den Merguez nach Auffassung des Offenburger Amtsgerichts nicht ausreichend gekennzeichnet war.  

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OFFENBURG (rob). Zu 30 Tagessätzen à 35 Euro (68,50 Mark) wegen Verstoßens gegen die Kennzeichnungspflicht wurde der Metzgermeister Wolfgang Böhringer vom Amtsgericht Offenburg verurteilt. Eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen die ...

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