Plädoyers
Wollte er Alessio doch nicht töten?
Die Staatsanwaltschaft korrigiert ihre Anklage, fordert aber mehr als acht Jahre Haft für den Stiefvater.
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FREIBURG. Mit den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidigung ging am Dienstag der Prozess um den Tod des kleinen Alessios Anfang des Jahres in Lenzkirch in seine entscheidende Phase. Am 14. Oktober will das Schwurgericht am Freiburger Landgericht sein Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft ist bereits vom Vorwurf des Totschlags abgerückt: Für Körperverletzung mit Todesfolge fordert sie acht Jahre und drei Monate Haftstrafe.
"Ich wollte nur Gutes für die Kinder", stammelt der 33 Jahre alte Angeklagte kaum verständlich ins Mikrophon. Sein Schlusswort im Prozess kann für alle gelten, die mit Alessio zu Lebzeiten zu tun hatten: Niemand war ihm übel gesonnen, alle wollten Gutes für ihn. Dennoch ist der Dreijährige tot: Der angeklagte Stiefvater – so amtlicherseits bezeichnet, obwohl er mit dessen Mutter, seiner damaligen Lebensgefährtin, nicht verheiratet ist ...