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Wohnmobildieb muss in den Entzug

  • Fr, 20. September 2024
    Gundelfingen

     

Ein Mann hat in Gundelfingen ein Wohnmobil gestohlen. Damit wollte er nach Pirmasens zu seinem Arzt fahren um seinen Drogenersatzstoff abzuholen– doch die Fahrt endete ganz woanders. .

Ein Angeklagter musste sich vor einer Strafkammer des Freiburger Landgerichts wegen zwei Diebstahltaten verantworten. Laut Anklage stahl er im März vergangenen Jahres in Gundelfingen ein Wohnmobil im Wert von rund 65.000 Euro, das am Straßenrand abgestellt war. Aufbrechen musste er es nicht, denn er hatte einen Originalschlüssel. Die Eigentümerin geht davon aus, dass ihr der Schlüssel unmittelbar beim Abstellplatz aus der Tasche gefallen sein muss. Des Weiteren soll er ein E-Bike im Wert von 3500 Euro in Pirmasens in Rheinland-Pfalz gestohlen haben, wo er seinen Wohnsitz hat.

Im Moment sitzt er dort im Gefängnis. Er verbüßt mindestens bis Januar 2025 eine ältere Strafe, weitere vier Jahre sind dann noch offen. In Anbetracht der langen Strafen, die noch nicht vollstreckt sind, vor allem aber, weil das Amtsgericht Pirmasens im letzten Urteil vom März dieses Jahres die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet hat, hat die Freiburger Strafkammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft das vorliegende Verfahren eingestellt.

Die verhängten Freiheitsstrafen resultieren hauptsächlich aus einer Vielzahl von Diebstählen, die größtenteils in Zusammenhang mit seiner langjährigen Drogensucht stehen. Laut einer Verteidigererklärung war es auch beim Diebstahl des Wohnmobils so. Dabei soll es aber nicht um Beschaffungskriminalität für Drogen gegangen sein, sondern einfach um die Möglichkeit, von Gundelfingen nach Pirmasens zu kommen. Dort sollte er nämlich zur verabredeten Zeit bei seinem Substitutionsarzt den dringend benötigten Drogenersatzstoff erhalten. Nicht nur sein Suchtdruck habe die Sache so dringlich gemacht, sondern auch die Notwendigkeit, pünktlich in der Arztpraxis zu erscheinen, was Voraussetzung für die Substitution sei.

Sein Plan, mit der Deutschen Bahn zu reisen, sei fehlgeschlagen, weil ausgerechnet an dem Tag gestreikt wurde. Nach dieser Lesart wäre der Deutschen Bahn zumindest eine Teilverantwortung an dem Diebstahl zuzuschreiben, erklärt der Angeklagte. Und weiter: Denn er sei nun gezwungen gewesen, sich nach einem alternativen Beförderungsmittel umzusehen und das Wohnmobil am Wegesrand habe sich da rein zufällig angeboten.

Die Eigentümerin wiederum war in heller Aufregung, als sie das Fahrzeug nicht mehr vorfand: "Der Verlust war sehr emotional für mich, denn mit diesem Auto haben wir uns einen Traum erfüllt, auf den wir gespart hatten", erzählte sie vor Gericht. Glücklich fügte sich , dass das Auto mit einem GPS-Sender ausgestattet war, so dass die Polizei in Echtzeit das Auto auf dem Smartphone verfolgen konnte, wie es sich auf französischem Terrain im Grenzgebiet zu Rheinland-Pfalz bewegte. Das Zentrum für gemeinsame deutsch-französische Polizeiarbeit in Kehl übernahm und holte die französischen Kollegen mit ins Boot, die das gestohlene Wohnmobil schnell ausfindig machten, allerdings ohne den Fahrer. Der hatte sich abgesetzt, nachdem er den Wagen gegen einen Baum gefahren und nahezu einen Totalschaden verursacht hatte.

Bis auf einen geringen Anteil, habe die Versicherung die Reparatur von rund 44.000 Euro übernommen, erklärte die Geschädigte. Nicht weit vom Unfallort konnte in einem Waldstück auch der Angeklagte aufgespürt werden. Neben seinem Geständnis hatte die deutsche Polizei ein weiteres Beweismittel für seine Täterschaft. In der Nacht des Diebstahls wurde er von einer Radarfalle geblitzt, weil er mit dem gerade gestohlenen Wohnmobil erheblich zu schnell in Freiburg unterwegs war.

Ressort: Gundelfingen

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 20. September 2024: PDF-Version herunterladen

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