Account/Login

Grundsatzurteil zu Rabatten

Wirklich ein Schnäppchen? EuGH urteilt zu Aldi-Süd

  • Do, 26. September 2024, 10:00 Uhr
    Südwest

     

     1

Bananen um 23 Prozent reduziert - mit solchen Angeboten locken Supermärkte ihre Kunden. Aber ist es wirklich ein guter Deal oder wird gemogelt? Der EuGH fällt nun ein Grundsatzurteil.

Europäisches Gericht entscheidet über ...gen Aldi-Süd wegen Rabattankündigungen  | Foto: Andreas Arnold (dpa)
Europäisches Gericht entscheidet über Klage gegen Aldi-Süd wegen Rabattankündigungen Foto: Andreas Arnold (dpa)

Das höchste europäische Gericht entscheidet heute über eine Klage gegen den Discounter Aldi-Süd im Zusammenhang mit Rabattaktionen. Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie kritisiert Aldi-Süd für irreführende Angaben.

Händler müssen Referenzpreise angeben

Seit 2022 müssen Händler bei jeder Preisermäßigung den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben. Die Verbraucherzentrale bemängelt nun, dass Aldi-Süd zwar den günstigsten Preis angegeben habe, sich aber Rabatte nicht auf diesen Betrag bezogen hätten.

Im konkreten Fall wurde mit dem Slogan "Deutschlands bester Preis" unter anderem für Bananen und Ananas geworben. Bei den Ananas war die Rede von einem "Preis-Highlight" von 1,49 Euro pro Stück, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Daneben durchgestrichen stand ein Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag - und damit unter dem "Preis-Highlight". Bei den Bananen wurde neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo ein Rabatt von 23 Prozent und ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Kleingedruckt gab der Discounter auch hier den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage an - der lag allerdings ebenfalls bei 1,29 Euro.

Düsseldorf legt Fall EuGH vor

Die Verbraucherzentrale fordert, dass sich Rabattankündigungen auch auf den günstigsten Preis beziehen sollten. Daher klagte sie vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Richter wollten diese Frage vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, der nun sein Urteil verkündet.

"Wir hoffen sehr, dass der Europäische Gerichtshof die Preisangabenverordnung so versteht wie wir", sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Entscheidet der EuGH in diesem Sinne, hätte das nach Angaben der Verbraucherzentrale weitreichende Folgen für Preiswerbung. "Ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher würde damit abgestellt: Vorgegaukelte Preisreduzierung durch Preisschaukelei, bei der Händler Preise künstlich heraufsetzen, um später mit einer größeren Reduzierung werben zu können."

Ressort: Südwest

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
die Kommentarfunktion ist aktuell geschlossen, es können keine neuen Kommentare veröffentlicht werden.

Öffnungszeiten der Kommentarfunktion:
Montag bis Sonntag 6:00 Uhr - 00:00 Uhr

Florian Keßler

361 seit 24. Jan 2016

Unglaublich, dass man da erst lange klagen musst. Die Verbraucherzentralen brauchen endlich Befugnisse, solche und ähnliche Praktiken (Shrinkflation etc.) direkt unterbinden zu können.


Weitere Artikel