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LAUFENBURG/WALDSHUT. Wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Versicherungsbetruges war ein 52-jähriger ehemaliger Gastwirt vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Gesamtgeldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden. Seine Berufung ...