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Windradbau nur mit Abbaugarantie

  • Fr, 14. Juni 2002
    Kreis Waldshut

     

Landratsamt sorgt dafür, dass es keine Windradruinen gibt / Bankbürgschaft sichert die Finanzierung einer etwaigen Demontage.

HOTZENWALD/HOCHRHEIN (vl). Viele Befürchtungen und Ängste verbinden sich mit der angestrebten Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen im Hotzenwald- und Hochrheingebiet. Zumindest für zwei davon kann das Landratsamt die Garantie geben, dass sie unbegründet sind. Es wird weder geschehen, dass ein stillgelegtes Windrad einmal als Bauruine stehen bleibt, noch, dass der teure Abbau am Verpächter des Grundstücks hängen bleibt. Dass dies nicht passiert, dafür sorgen Auflagen. Ohne deren Erfüllung würde das Landratsamt keine Baugenehmigung geben, wie die BZ auf Nachfrage erfuhr.

"Wir verbinden die Genehmigung eines Windrads mit der Auflage, dass es, wenn es einmal außer Betrieb genommen wird, innerhalb von drei Monaten abgebaut werden muss", erklärt Jürgen Glocker, Sprecher des Landratsamts. "Das Grundstück muss in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden." Doch was passiert, sollte der ...

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