Wie viel Geschäft darf sonntags sein?
Der Gemeinderat entscheidet am kommenden Montag, ob es bei der Chrysanthema einen vierten verkaufsoffenen Sonntag gibt.
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LAHR. Erwartungsgemäß wird die Stadt Lahr in der nächsten Gemeinderatssitzung am kommenden Montag beantragen, während der Chrysanthema am 2. November einen vierten verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen (siehe BZ vom 26. April). Die christlichen Kirchen haben sich im Vorfeld dagegen ausgesprochen, die IHK Südlicher Oberrhein und der Einzelhandelsverband haben Bedenken geäußert. Der Beschlussantrag geht auf einen Vorstoß der Lahrer Werbegemeinschaft zurück.
In einer umfassenden rechtlichen Würdigung hat die Stadt ihre Auffassung untermauert, derzufolge eine Ausnahmegenehmigung nach dem geltenden Ladenöffnungsgesetz möglich ist. Es sei rechtlich vertretbar, die Chrysanthema als ...