Wie viel darf die Schule kosten?
Trotz Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: Eltern zahlen für Lernmittel / Bagatellgrenze könnte künftig bei zwei Mark liegen.
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FREIBURG. Müssen Schülerinnen und Schüler sich nach wie vor das Lektüreheft für den Deutschunterricht kaufen? Und den Taschenrechner für Mathematik? Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) schien für Klarheit gesorgt zu haben: Das Verfassungsgebot der Lernmittelfreiheit sei ernstzunehmen, so sein Urteil Anfang dieses Jahres zur Klage eines Gengenbacher Schülers. Doch unter Eltern herrscht Ratlosigkeit, welche Folgen das höchstrichterliche Urteil hat.
An vielen Schulen wird wie gehabt Geld eingesammelt für Lektüren und Arbeitsgeräte. Es handele sich doch nur um kleine Beträge, argumentieren häufig die Lehrer - und welche Eltern wollen schon knausern, wenn es um die Bildung ihrer Kinder geht? ...