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Vorsorge vor dem Tod

Wie man bis zum Schluss selbstbestimmt bleibt

Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sind unangenehme Themen – dennoch sollte man sich früh damit befassen.  

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„Alles, was mehr als drei Sätze ...isten“ – raten Experten.    | Foto: dpa
„Alles, was mehr als drei Sätze hat, gehört in die Hände eines erfahrenen Juristen“ – raten Experten. Foto: dpa

Ob durch Unfall, Krankheit oder hohes Alter – jeder kann in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Ein Testament, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sollten deshalb möglichst früh angefertigt werden.

DAS TESTAMENT
Das Haus von Opa oder das Guthaben auf dem Sparbuch der Eltern – eine Erbschaft führt nicht selten in der Familie zum großen Drama. Dabei können Erblasser zu Lebzeiten Zwist zwischen den Erben verhindern. "Wer seine Vermögensnachfolge beizeiten bestimmt, kann oftmals Streit und Ärger vermeiden", schreibt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrem Vorwort der kostenlosen Broschüre "Erben und Vererben". Doch wie kann man Streitigkeiten vermeiden? Wie wird ...

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