Wie können sich Mieter im Winter wehren, wenn die Wohnung zu kalt ist?
In der kalten Jahreszeit häufen sich bei den Gerichten die Anträge von Mietern auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – dabei geht oft ums Heizen in kalten Zeiten.
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Eine warme Wohnung gehört zu den elementaren Ansprüchen der Mieter – meinen auch die Gerichte. Foto: Ingo schneider
Eine gesetzlich geregelte Heizperiode, auch wenn hiervon immer wieder gesprochen wird, gibt es nicht. Natürlich kann eine solche im Mietvertrag vereinbart werden (AG Dortmund, Urteil vom 25.6.2014 – 413 C 946/13). Aber nicht jede Regelung ist rechtsgültig. Eine Vertragsregelung, nach der ...