Account/Login

Eingemeindung

Wie Burgheim zu Lahr kam

BZ-Plus 2022 jährt sich die Eingemeindung der heutigen sieben Lahrer Ortsteile zum 50. Mal. Der Stadtteil Burgheim indessen hat selbst eine lange Geschichte und gehört bereits seit 1899 zu Lahr.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Blick auf Burgheim: Am oberen Bild...eue Baugebiet Hosenmatten II zu sehen.  | Foto: Martin Bildstein
1/3
Ein Blick auf Burgheim: Am oberen Bildrand ist das neue Baugebiet Hosenmatten II zu sehen. Foto: Martin Bildstein
Im kommenden Jahr sind es 50 Jahre, dass die sieben Lahrer Ortsteile eingemeindet worden sind. Doch schon sehr viel früher wurden Burgheim und Dinglingen der Stadt Lahr einverleibt. In zwei Teilen zeigt der Ortschronist Walter Caroli für die Badische Zeitung die historische Entwicklung dieser beiden Stadtteile auf. Heute: Burgheim, das seit dem Jahr 1899 zur Lahr gehört.
Keine reelle Eingemeindung
Mit einem provozierenden, leicht überzeichneten Fazit soll begonnen werden: Lahr war anfänglich ein Ortsteil von Burgheim und dann Burgheim ein Stadtteil von Lahr mit eigenständigen Rechten. Eine reelle Eingemeindung dieses Ortes hat nie stattgefunden. Man sollte deshalb von Stationen der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel