Werbevertrag ist nicht wirksam
Amtsgericht St. Blasien weist Klage eines Verlags aus Ludwigshafen gegen den Betreiber eines Kinderkurheims zurück.
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ST. BLASIEN/TODTMOOS (jc). Eine klare Abfuhr erhielt ein vor dem Amtsgericht in St. Blasien klagender Verlag aus Ludwigshafen. Dieser wollte vom Betreiber eines Kinderkurheims in Todtmoos die Bezahlung einer Anzeige in einer "Infobroschüre" in Höhe von 3567 Mark. Der beklagte Kinderkurheimbetreiber lehnte die Bezahlung mit dem Hinweis ab, dass er nie an den Ludwigshafener Verlag einen Auftrag erteilt habe.
In einer von der Gemeinde Todtmoos vertriebenen Werbebroschüre hatte der Beklagte zuvor allerdings eine Werbeanzeige für das Kinderkurheim geschaltet gehabt. Die Anzeige wurde als Faxausdruck mit Stempel und Unterschrift des Beklagten von der klagende ...