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Wer zahlt für den Organisten ?

Konflikt zwischen der Gemeinde Schallstadt und den evangelischen Kirchengemeinden soll jetzt das Verwaltungsgericht lösen.  

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Ohne Organist keine Orgelmusik in der ...uf Verträgen aus dem 19. Jahrhundert.   | Foto: Ingo Schneider
Ohne Organist keine Orgelmusik in der Kirche – ihre Bezahlung in Schallstadt beruht auf Verträgen aus dem 19. Jahrhundert. Foto: Ingo Schneider

SCHALLSTADT. Da sind sich alle einig: Feierliche Orgelmusik gehört zu Gottesdiensten dazu. Uneinigkeit aber herrscht zwischen den evangelischen Kirchengemeinden Wolfenweiler und Mengen und der politischen Gemeinde Schallstadt, was die Bezahlung der Organisten angeht. Verträge aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts regeln zwar, dass die Kommune zahlen muss, ihrer Meinung nach aber haben diese ihre Grundlage in Lauf der Jahre verloren. Der Verwaltungsgericht Freiburg muss nun entscheiden, wer die Organisten zukünftig bezahlt – die Kirchengemeinden haben Klage eingereicht.

Die Verträge haben ihren Ursprung in der Säkularisierung, als 1803 alle Klöster und kirchlichen Stiftungen aufgelöst und ein Großteil der Besitztümer der Kirche in den Besitz des Staates übergegangen sind. Die öffentliche Hand, erklärt Marc Witzenbacher, Pressesprecher des Evangelischen Oberkirchenrats Karlsruhe, hätte als Ausgleich dafür bestimmte Pflichten ...

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